Künstliche Intelligenz verändert die Unternehmenskommunikation grundlegend. Bilder, Videos, Stimmen und Texte lassen sich heute in einer Qualität erzeugen, die für den durchschnittlichen Betrachter kaum noch von authentischen Inhalten zu unterscheiden ist. Mit der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) reagiert der europäische Gesetzgeber auf diese Entwicklung und schafft erstmals ein umfassendes Regelwerk für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Für Unternehmen ergeben sich hieraus insbesondere neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, die ab dem 2. August 2026 zu beachten sind.
Ab dem 19.06.2026 treten neue gesetzliche Anforderungen für Unternehmer im elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft. Künftig müssen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine elektronische Widerrufsfunktion – den sogenannten „Widerrufsbutton“ – bereitstellen.
Die öffentliche Darstellung der Neuregelung erweckt derzeit vielfach den Eindruck, sämtliche Webseitenbetreiber seien hiervon betroffen. Tatsächlich greift die neue Verpflichtung jedoch nur dann, wenn Verbrauchern überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Genau diese rechtliche Vorfrage wird in der Praxis häufig übersehen.
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